Betriebsprüfung / Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung / Mindestlohn Was haben Gründende und Jungunternehmen bei der Einstellung von Personal zu beachten?
Beratung, Information Qualifizierung, WeiterbildungBesonders interessant für:
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Gründer/innen, (junge) Unternehmen
Termine
Mit Einstellung des ersten Mitarbeiters / der ersten Mitarbeiterin kommt jedes Unternehmen in der Folge in Kontakt mit dem Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund. Daher sollte jeder Gründer / jede Gründerin die wichtigsten Aspekte der Sozialversicherung kennen. Dieses Seminar gibt erste Informationen zum Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund und vermittelt Grundlagenwissen in den Bereichen Aushilfen und Mindestlohn.
Themen sind u. a.
Beschäftigung Betriebsprüfung in der Sozialversicherung
- Umfang einer Betriebsprüfung und die Pflichten des Arbeitgebers
- Versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung in der Betriebsprüfung
- Notwendige Unterlagen
Geringfügig entlohnte Beschäftigung / Kurzfristige Beschäftigung
- Versicherungspflicht / Versicherungsfreiheit
- Bezugsarten
- Entgeltgrenzen
- Zusammentreffen mehrerer Beschäftigungen
Mindestlohn
- Entstehungs- und Zuflussprinzip im Beitragsrecht der Sozialversicherung
- Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen des Mindestlohngesetzes und von Tarifverträgen
- Mindestlohngesetz (MiloG) sowie Tarifrecht und Beitragsberechnung
Informationen zur Veranstaltung
Veranstaltungsort
Rathausplatz 7
45894 Gelsenkirchen
Ansprechpartner
Frau Angelika Kraus-Buten
Informationen zur Anmeldung
Anmeldung ist erforderlich