Prüfung von Non Profit Unternehmen, NGO, Sozialunternehmen als Verein, Stiftung und gemeinnützige GmbH durch einen Wirtschaftsprüfer -wann ist das nötig?
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Gründer/innen, (junge) Unternehmen
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Satzungsgemäß ist bei den meisten Non Profit Unternehmen (NPO) oder gemeinnützigen Unternehmen wie Verein, Stiftung oder gGmbH, eine Prüfung des Jahresabschlusses oder der Jahresrechnung vorgesehen. Da der Erhalt der steuerlichen Gemeinnützigkeit ein zentrales Element für die Existenz der gemeinnützigen NPO Unternehmen darstellt, bildet die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften zur Gemeinnützigkeit einen wichtigen Schwerpunkt der Prüfung des Jahresabschlusses oder Kassenprüfung eines Vereins, der Stiftung oder der gGmbH. Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für den Vorstand oder die Geschäftsführer des gemeinnützigen Unternehmens gravierende haftungsrechtliche Folgen, die durch eine qualifizierte Prüfung minimiert werden können. Wann mach jedoch die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer Sinn und welche Regelungen sollte ein Start Up gleich von Anfang an treffen.
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Frau Corinna Ahrendt
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