Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Beratung, InformationBesonders interessant für:
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Gründer/innen, (junge) Unternehmen
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Studierende, Alumni
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Erwerbslose
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Fachkräfte
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Nachfolgeinteressierte
Termine

Für Gründer (m/w/d), die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen, gibt es spezielle Hilfen von der Bundesagentur für Arbeit.
Für ALG 1 -Empfänger gibt es den Gründungszuschuss und für ALG 2 -Empfänger das Einstiegsgeld, zusätzlich dazu kann eine kostenlose Beratung bei zugelassenen Trägern gewährt werden.
Die Agentur für Arbeit kann Gründern (m/w/d), die arbeitslos gemeldet sind, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen und übernimmt dann 100% der anfallenden Kosten für die Beratung. Dieser Gutschein kann nur bei einem Gründungscoach bzw. Träger für berufliche Eingliederung eingelöst werden die für diese Maßnahme zertifiziert sind. Den AVGS muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Jede Geschäftsidee benötigt individuelle Beratungsthemen die wir nicht nur auf das Vorhaben abstimmen, sondern auch praxisnah vermitteln. Wir bieten keine Patentrezepte, sondern qualitativ hochwertige Angebote mit denen wir den Teilnehmern (m/w/d) wichtige Impulse geben.
Wir helfen Ihnen, dass rechtzeitig die Geschäftsidee, technische Entwicklungen und Rahmenbedingungen zu einem Gesamtkonzept verwandelt werden, damit der Schritt in die Selbstständigkeit gut vorbereitet ist, die notwendigen Formalien in die Wege geleitet und keine Fristen verpasst werden.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Mail. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Bitte besuchen Sie auch unsere Webseite www.kundkconsulting.de, hier finden Sie unter der Rubrik Existenzgründer ausführliche Informationen zu unseren kostenlosen Angeboten während der Gründungswoche.
Informationen zur Veranstaltung
Ansprechpartner
Frau Katharina Kirmes
Anmerkungen
- 0391/8380910
- www.kundkconsulting.de
- info@kundkconsulting.de
Informationen zur Anmeldung
Anmeldung ist nicht erforderlich